Firmenwagen und die 1% Regelung | amaxi
Firmenwagen und die 1% Regelung Firmenwagen und die 1% Regelung

Firmenwagen und die 1% Regelung

Herkömmliche Dienstwagen ohne alternativen Antrieb sind mit der 1% Regelung belegt. Das bedeutet, dass 1% vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Bei Alternativen Antrieben sieht das allerdings ein wenig anders aus.

Bis zu einem Bruttolistenpreis von 60.000€ und der Anschaffung des Fahrzeugs zwischen 2019 und 2030 ist die Berechnungsgrundlage stark gemindert. Das eine Prozent wird nur noch von 25% des Bruttolistenpreises abgezogen.

Um es zu vereinfachen könnte man auch sagen, dass 0,25% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil anfallen.

Aber Vorsicht: Ist der Bruttolistenpreis höher als 60.000€ wird 1% des halben Bruttolistenpreises veranschlagt.

Auch bei Hybridfahrzeugen können sich, unter Berücksichtigung der Voraussetzungen, steuerliche Vorteile ergeben. Diese Voraussetzungen sehen wie folgt aus:

  • Seit 2022: mindestens eine elektrische Reichweite von 60 Km
    • Ab 2025 sind es 80 km
    • ODER einen Ausstoß von maximal 50g CO2/Km

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden auch hier der Bruttolistenpreis halbiert.